§288 BGB · Stand 2026-04-29

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Häufige Fragen

Muss ich vor einer Mahnung eine Zahlungserinnerung schicken?

Nein. Rechtlich ist eine Zahlungserinnerung dasselbe wie eine Mahnung — der Begriff spielt keine Rolle. Sobald eine Rechnung fällig ist und nicht bezahlt wurde, kannst du direkt mahnen. Wenn im Vertrag oder auf der Rechnung ein Zahlungsziel steht, gerät der Schuldner nach Ablauf automatisch in Verzug (§286 Abs. 2 BGB) — ohne dass du überhaupt eine Mahnung brauchst.

Wie viele Mahnungen muss ich schicken?

Gesetzlich reicht eine einzige Mahnung. Üblich ist dennoch ein dreistufiges Verfahren (Zahlungserinnerung → Mahnung → Letzte Mahnung), da es die Ernsthaftigkeit signalisiert und Eskalationsspielraum lässt. Ab der zweiten Mahnung kannst du Verzugszinsen und eine Mahnpauschale von 40 € (bei B2B nach §288 Abs. 5 BGB) geltend machen.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Sobald der Schuldner in Verzug ist. Das ist automatisch der Fall, wenn ein konkretes Zahlungsziel auf der Rechnung steht und verstrichen ist (§286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ohne Zahlungsziel: 30 Tage nach Rechnungsstellung (bei Verbrauchern erst nach ausdrücklichem Hinweis auf diese Folge).

Was kostet das hier?

Nichts. Alle Tools auf gemahnt.de sind kostenlos und erfordern keine Registrierung. Die Seite finanziert sich über Werbung und Affiliate-Links (wir kennzeichnen diese transparent).