§288 BGB · §247 BGB

Verzugszinsen-Rechner

Wie viel Verzugszinsen darf ich verlangen? Basiszinssatz + 9 % (B2B) oder + 5 % (B2C) — hier berechnen.

Eingaben

Datum, ab dem der Schuldner in Verzug ist — meist der Tag nach Ablauf des Zahlungsziels.
B2B gilt, wenn beide Parteien Unternehmer (§14 BGB) sind.
Wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli angepasst. Aktuellen Wert prüfen →

Ergebnis

Felder ausfüllen und berechnen.

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So werden Verzugszinsen berechnet

Die gesetzliche Grundlage ist §288 BGB. Der Verzugszinssatz setzt sich zusammen aus dem Basiszinssatz nach §247 BGB (halbjährlich von der Bundesbank festgesetzt) plus einem gesetzlichen Aufschlag:

VertragstypAufschlagBeispiel (Basis 1,94 %)
B2B (zwischen Unternehmern)+ 9 Prozentpunkte= 10,94 % p.a.
B2C (mit Verbrauchern)+ 5 Prozentpunkte= 6,94 % p.a.

Formel: Zinsen = Forderung × Zinssatz × (Verzugstage ÷ 365)
Hinweis: Zusätzlich können bei B2B-Forderungen 40 € Mahnkostenpauschale nach §288 Abs. 5 BGB geltend gemacht werden.