Verzugszinsen berechnen nach §288 BGB
Inhalt
Gesetzliche Grundlage §288 BGB
Sobald ein Schuldner in Verzug gerät, schuldet er dem Gläubiger Verzugszinsen — das regelt §288 BGB. Der Zinssatz richtet sich dabei danach, ob es sich um ein Geschäft zwischen Unternehmern (B2B) oder mit einem Verbraucher (B2C) handelt:
| Vertragstyp | Zinssatz |
|---|---|
| B2B (§14 BGB — beide Parteien sind Unternehmer) | Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte |
| B2C (§13 BGB — Schuldner ist Verbraucher) | Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte |
Der Basiszinssatz §247 BGB
Der Basiszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres neu festgesetzt, orientiert am Leitzins der Europäischen Zentralbank. Er kann auch negativ sein — in diesem Fall bildet er die Untergrenze.
Den aktuellen Basiszinssatz findest du immer auf der Website der Deutschen Bundesbank.
Für die Berechnung: Wenn der Basiszinssatz negativ ist, wird er auf 0 % „aufgerundet" für die Zinsberechnung nach §288 BGB — der Aufschlag (9 % oder 5 %) greift aber trotzdem.
Die Formel
Die Verzugszinsen berechnen sich nach folgender Formel:
Verzugszinsen = Forderungsbetrag × Verzugszinssatz × (Verzugstage ÷ 365)
Dabei ist der Verzugszinssatz: Basiszinssatz + 9 % (B2B) bzw. + 5 % (B2C). Die Verzugstage werden ab dem Tag nach Verzugsbeginn bis zum Tag der Zahlung gezählt.
Vollständiges Rechenbeispiel
Angenommen:
- Offene Forderung: 2.500 €
- Zahlungsziel auf Rechnung: 31. Januar 2026
- Zahlung eingetroffen: 15. März 2026
- Verzugstage: 43 Tage
- Aktueller Basiszinssatz: 1,94 %
- Vertragstyp: B2B
Berechnung:
Verzugszinssatz = 1,94 % + 9 % = 10,94 % p.a.
Verzugszinsen = 2.500 € × 10,94 % × (43 ÷ 365)
= 2.500 € × 0,1094 × 0,1178
= 32,25 €
Dazu kommt die Mahnkostenpauschale: 40,00 €
Gesamtforderung: 2.500 € + 32,25 € + 40,00 € = 2.572,25 €
Direkt zum Verzugszinsen-Rechner
Unsere Tool berechnet alles automatisch — Zinstage, Zinssatz, Gesamtforderung und Mahnpauschale.
Mahnkostenpauschale 40 € (§288 Abs. 5 BGB)
Seit 2014 können Gläubiger bei B2B-Forderungen zusätzlich eine pauschale Entschädigung von 40 Euro geltend machen — ohne Nachweis konkreter Mahnkosten. Diese Pauschale gilt einmalig pro Verzugsfall (nicht pro Mahnung) und darf auf etwaige Anwaltskosten angerechnet werden.
Bei Verbrauchern (B2C) gilt diese Pauschale nicht.
Direkt zum Rechner
Du willst nicht selbst rechnen? Unser kostenloser Verzugszinsen-Rechner erledigt das für dich — mit aktuellem Basiszinssatz, automatischer Tagesberechnung und Mahnpauschale.